KOSTEN FÜR PRIVAT-, BEIHILFE- UND ZUSATZVERSICHERTE
Besteht eine Privatversicherung oder haben Sie eine Heilpraktikerzusatzversicherung abgeschlossen, können Heilpraktikerleistungen rückerstattet oder anteilig übernommen werden. Gleiches gilt für Beihilfestellen. Dies ist von den einzelnen Versicherungen und individuellen Tarifen abhängig. Bitte prüfe vor einem Behandlungstermin die jeweiligen Versicherungsbedingungen in Deinen Unterlagen und nimm gf. Kontakt zur jeweiligen Krankenkasse auf, um abzuklären, welche konkreten Kosten übernommen werden. Gerne sind wir Ihnen bei Rückfragen behilflich. Unabhängig von den übernommen Kosten, ist der Rechnungsbetrag in voller Höhe fällig. Die Abrechnung der Leistungen erfolgt nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker. Eine Rechnungsstellung nach der GebüH ist grundsätzlich möglich
KOSTEN FÜR SPEZIELLE UNTERSUCHUNGSMETHODEN UND ANWENDUNGEN – LABORDIAGNOSTIK
Besteht eine Notwendigkeit einer Laboruntersuchung, werden nach vorheriger gemeinsamer Absprache und Festlegung, die Kosten separat mit den entsprechenden Speziallaboren abgerechnet. Sie erhalten eine postalische Rechnung vom zuständigen Labor hierfür. Je nach Untersuchungsaufwand variieren die anfallenden Kosten.
SELBSTZAHLERLEISTUNG:
Für Selbstzahler ist der Stundensatz bei Dr.Ritter 150€/60min
bei A.Zitzewitz und U.Gottenbusch 100€/60min
Wir rechnen nach Zeiteinheit ab. Erstanamnese entsprechend länger, Telefontermine entsprechend kürzer bzw. eben je nach Dauer des tatsächlich stattgefundenen Termins. Wir bemühen uns um Fairness. Manche Patienten haben viele Fragen, das braucht entsprechend Zeit.